Organisationsregelwerk
Regeln für Gangs, Mafien und Gruppierungen auf Walteria.net.
Fraktionen & Gruppierungen
Das Zusammenspiel zwischen kriminellen Gruppierungen ist ein wesentlicher Teil des Hardcore-RPs.
Mitglieder-Limits
Um das Balancing im Staat zu gewährleisten, gelten folgende Obergrenzen:
- Kriminelle Gruppen (Zivilisten): Max. 7 Personen bei aktiven Handlungen.
- Registrierte Gangs/Mafien: Max. 8 Mitglieder (laut Fraktionsregelwerk).
Bündnisse & Diplomatie
Das Bilden von Bündnissen zwischen zwei kriminellen Fraktionen für gemeinsame Aktionen ist untersagt. Jede Fraktion muss ihre Konflikte eigenständig austragen.
Blood-Out (Der endgültige Abschied)
Ein Blood-Out ist das schwerste interne Sanktionsmittel einer Fraktion.
- Voraussetzung: Ein triftiger RP-Hintergrund (z.B. Verrat, schweres Fehlverhalten).
- Konsequenz: Der Charakter erleidet einen permanenten Tod. Dies bedeutet einen vollständigen Charakter-Reset (Name, Habseligkeiten, Wissen).
- Schutzregel: Ein Blood-Out darf nicht als "Rache" für eine ordentliche Kündigung eines Mitglieds missbraucht werden.
Schutzgeld & Korruption
- Schutzgeld: Das Einfordern von Schutzgeld bei Zivilisten oder Unternehmen ist strengstens untersagt.
- Korruption: Korruption innerhalb von Staatsfraktionen (LSPD, EMS) ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Management und unter strengen RP-Auflagen gestattet.
Letzte Aktualisierung: 12.03.2026