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Organisationsregelwerk

Regeln für Gangs, Mafien und Gruppierungen auf Walteria.net.

Fraktionen & Gruppierungen

Das Zusammenspiel zwischen kriminellen Gruppierungen ist ein wesentlicher Teil des Hardcore-RPs.

Mitglieder-Limits

Um das Balancing im Staat zu gewährleisten, gelten folgende Obergrenzen:

  • Kriminelle Gruppen (Zivilisten): Max. 7 Personen bei aktiven Handlungen.
  • Registrierte Gangs/Mafien: Max. 8 Mitglieder (laut Fraktionsregelwerk).

Bündnisse & Diplomatie

Das Bilden von Bündnissen zwischen zwei kriminellen Fraktionen für gemeinsame Aktionen ist untersagt. Jede Fraktion muss ihre Konflikte eigenständig austragen.


Blood-Out (Der endgültige Abschied)

Ein Blood-Out ist das schwerste interne Sanktionsmittel einer Fraktion.

  • Voraussetzung: Ein triftiger RP-Hintergrund (z.B. Verrat, schweres Fehlverhalten).
  • Konsequenz: Der Charakter erleidet einen permanenten Tod. Dies bedeutet einen vollständigen Charakter-Reset (Name, Habseligkeiten, Wissen).
  • Schutzregel: Ein Blood-Out darf nicht als "Rache" für eine ordentliche Kündigung eines Mitglieds missbraucht werden.

Schutzgeld & Korruption

  • Schutzgeld: Das Einfordern von Schutzgeld bei Zivilisten oder Unternehmen ist strengstens untersagt.
  • Korruption: Korruption innerhalb von Staatsfraktionen (LSPD, EMS) ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Management und unter strengen RP-Auflagen gestattet.

Letzte Aktualisierung: 12.03.2026